Weg zum Abitur: Gemeinschaftsschule Obrigheim

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Weg zum Abitur

Im Anschluss an die Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule besteht für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die die Allgemeine Hochschulreife erlangen wollen, die Möglichkeit, eine dreijährige gymnasiale Oberstufe zu besuchen, entweder an einer Gemeinschaftsschule mit eingerichteter Oberstufe, an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einem beruflichen Gymnasium.

Jede Gemeinschaftsschule öffnet einen Weg zum Abitur in neun Jahren:

  • entweder über eine eigene gymnasiale Oberstufe oder
  • über die Sekundarstufe II an einem allgemein bildenden oder
  • einem beruflichen Gymnasium.

Die Inhalte des Gymnasiums entsprechen der erweiterten Niveaustufe (E-Niveau) an einer Gemeinschaftsschule.

Da an unserer Gemeinschaftsschule keine gymnasiale Oberstufe angeboten werden kann, besteht seit 2019 zwischen der GMS Obrigheim und dem Auguste-Pattberg-Gymnasium, der Ludwig-Erhard-Schule, der Gewerbeschule und der Augusta-Bender-Schule in Mosbach eine Kooperation, die Schüler*innen einen einfachen Wechsel in die gymnasiale Oberstufe ermöglicht.

In unserer Gemeinschaftsschule werden Schüler*innen des erweiterten und des mittleren Niveaus in Klasse 9 und 10 binnendifferenziert in einer Lerngruppe unterrichtet, sodass ein möglicher Wechsel der Niveaustufe unkompliziert vollzogen werden kann und die Schüler*innen weiterhin bestmöglich gefördert werden können.

Übergang in die gymnasiale Oberstufe eines allgemeinbild. Gymnasiums nach Klassenstufe 10

Für den Wechsel nach Klasse 10 von der Gemeinschaftsschule in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder eines allgemein bildenden Gymnasiums gibt es bestimmte Voraussetzungen:

  1. Die Schülerinnen und Schüler haben in Klassenstufe 10 ihre Leistungen durchgängig auf dem erweiterten Niveau erbracht und können nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung in die Eingangsklasse der gymnasialen Oberstufe versetzt werden.
  2. Die Schülerinnen und Schüler haben in Klassenstufe 10 einen Realschulabschluss erworben. Wenn sie dabei in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens die Note gut, im dritten dieser Fächer mindestens die Note befriedigend und in allen maßgebenden Fächern mindestens einen Durchschnitt von 3,0 erreicht haben, können sie die Oberstufe sowohl an einer Gemeinschaftsschule als auch an einem allgemein bildenden Gymnasium besuchen.
  3. Für den Übergang auf das allgemein bildende Gymnasium ist es immer erforderlich, dass die Schülerin bzw. der Schüler die 2. Fremdsprache durchgängig ab Klassenstufe 6 belegt hat.
  4. Sollte ein Wechsel auf das Auguste-Pattberg-Gymnasium ins Auge gefasst werden, muss ab Klasse 8 das Profilfach NWT belegt werden, da dieses in Klasse 11 des Gymnasiums weiter unterrichtet wird.

Übergang in ein berufliches Gymnasium nach Klasse 10

Wollen Schülerinnen und Schüler nach Klassenstufe 10 von der Gemeinschaftsschule an ein berufliches Gymnasium wechseln, ist es unerheblich, ob die Schülerinnen und Schüler bereits eine zweite Fremdsprache erlernt haben oder nicht. Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Für Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 10 ihre Leistungen durchgängig auf dem erweiterten Niveau erbracht haben, ist die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe erforderlich.
  • Schülerinnen und Schüler, die in Klassenstufe 10 den Realschulabschluss erworben haben, benötigen für die Aufnahme in die Oberstufe des beruflichen Gymnasiums einen Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterzuführenden ersten Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note "ausreichend".